Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hangonkiteboarding
1.1 Teilnehmerkreis / Mieterkreis
Kitesurf & Snowkite-Kurse
Teilnahmeberechtigt/Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kite-Sport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurf-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Voraussetzung für die Snowkite-Kurse ist der sichere Umgang mit Ski oder Snowboard.
1.2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Kitesurf-/ Snowkite-Kursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss eines Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksam keit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Zur Voranmeldung ist eine Anzahlung für den gewünschten Kurs/das gewünschte Material von 50 Euro auf unten genanntes Konto zu überweisen. Der Restbetrag muss vor Kursbeginn/Mietbeginn bar gezahlt oder auf unten angeführtes Konto überwiesen werden.
Bankverbindung
Erste Bank:
Schmaldienst Florian
Kontonummer: 21612547102
Blz.: 20216
Iban: AT182021621612547102
Bic:SPHBAT21
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 50 Euro einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/Ersatzmieter gestellt wird und innerhalb des lauf enden Kalenderjahres bei einem späteren Kurs bzw. einer späteren Miete wieder angerechnet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der 7 Tagesfrist sind weitere 50% der Kurskosten/Mietkosten fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer/Ersatzmieter gestellt wird.
Im Falle höherer Gewalt (Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmungen,...) oder bei Zerstörung des Schulmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus behält sich Hangonkiteboarding das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück zutreten. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
1.3 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer/Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
1.4 Sicherheit / Durchführungsbestimmungen
Den Anweisungen der Kitesurflehrer/innen von Hangonkiteboarding sind Folge zu leisten. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
1.5 Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Kitesurf-Ausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Kitesurf-Ausrüstung vor Nutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, selbst- und/oder fremd verursachte Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
1.6 Haftung
Hangonkiteboarding haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung.
Bei Ausfall der Kursleistungen auf Grund von Windmangel oder widrigen Umständen wird der Kurs zu einem späteren Termin nach Absprache mit dem Kursteilnehmer fortgeführt. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kurskosten.
Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung wie sein Eigentum zu behandeln. Für selbst verschuldete Schäden (ein schließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung und Aus rüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung über nommen.
1.7 Zusätzliche Mietbedingungen
Mietberechtigt sind nur ehemalige Schüler von Hangonkiteboarding und Inhaber von gültigen Kitesurf oder Snowkite- Lizenzen (z.B. Vöws, VDWS, KSA, IKO).
Hangonkiteboarding ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe der Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Bescheinigung, mangelnde Beherrschung des Kites, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich des sicheren Umgangs mit dem Kitematerial herausstellt oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Schmaldienst Florian
Geschäftsführer und Inhaber.